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Vorsicht beim Zoll: Das sind die zehn kuriosesten Einfuhrbestimmungen aus der ganzen Welt

Auch für den Zoll gilt: Andere Länder, andere Sitten. Wer unliebsame Überraschungen vermeiden will, sollte sich daher stets schon vor der Reise informieren. Die Reisesuchmaschine checkfelix.com hat die zehn kuriosesten Zollbestimmungen aus der ganzen Welt zusammengestellt.

Singapur: Kein Kaugummi!

Wer nach Singapur fliegt und gerne Kaugummi kaut, sollte seine Packung besser im Flugzeug liegen lassen oder noch rechtzeitig vor der Zollkontrolle entsorgen. In Singapur sind Kaugummis nämlich nur in der Apotheke mit einem ärztlichen Rezept erhältlich. Der Zoll ist bei der Einfuhr gnadenlos und droht mit Bußgeldern von bis zu 66.000 Euro – schließlich ist Singapur ja bekannt dafür, großen Wert auf saubere Straßen zu legen. Achtlos entsorgte Kaugummis sind hier kein Kavaliersdelikt.

Deutschland: Keine Kartoffel!

Deutschland ist bekannt für seine innige Beziehung zur Kartoffel. Wer nach Deutschland kommt und – aus welchem Grund auch immer – exotische Sorten aus dem Ausland im Gepäck hat, sollte daher aufpassen: Um das Risiko der Verbreitung der bakteriellen Ringfäule zu minimieren, ist die Einfuhr von Kartoffeln aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland verboten – auch in geringen Mengen.

Brasilien: Kein Honig!

Honig in Brasilien zu kaufen, ist keine schlechte Idee. Ihn aus der Heimat mitzubringen, hingegen schon: Weil das Land seine Fauna vor tierischen Krankheiten schützen will, ist nämlich die Einfuhr von Honig und allen Nebenprodukten strengstens verboten. Auch Kerzen aus Bienenwachs oder Honiggläser sind also keine geeigneten Mitbringsel.

USA: Keine Überraschungs-Eier!

In Europa sind Überraschungs-Eier bei den Kindern höchst beliebt. Vermutlich wären sie es auch in den USA – aber hier sind sie strengstens verboten. Die Einfuhr kann somit alles andere als Freude bereiten: Pro Ei sind Strafen bis zu 2.500 US-Dollar möglich. Der Grund: Kleinkinder und unwissende Erwachsene könnten die Schoko-Eier im Ganzen essen, das darin verborgene Spielzeug verschlucken und daran ersticken, meinen die Amerikaner.

Island: Nur saubere Angelruten!

Sie planen einen Aktivurlaub in Island und wollen ihre Angelausrüstungen oder ihre Reitbekleidung mitnehmen? Besser nicht. Wenn sie außerhalb der Insel in Gebrauch waren, dürfen sie nämlich nur dann eingeführt werden, wenn sie zuvor desinfiziert wurden – einschließlich Handschuhe, Schuhe und Stiefel. Dazu ist dem Zoll die Desinfektionsbescheinigung eines autorisierten Veterinärbeamten vorzuweisen. Hat man die nicht, wird die Ausrüstung bei der Einreise auf Kosten des Inhabers desinfiziert. So will sich Island vor Infektionskrankheiten schützen. Islandpferde sind zum Beispiel nicht geimpft und daher anfällig für Erreger aus dem Ausland.

Nigeria: Kein Saft!

Wer nach Nigeria fliegt, sollten bei der Einreise keinesfalls mehr als 150 ml Säfte im Gepäck haben. Denn sie stehen auf der „Import Prohibition List” und dürfen nicht in größeren Mengen eingeführt werden. Durch das Verbot soll die Einfuhr von minderwertigen bzw. gefälschten Produkten unterbunden werden. Gesundheits- und Energy Drinks dürfen hingegen sehr wohl in größeren Mengen mitgebracht werden.

Indien: Keine alten Landkarten!

Bei einem Indien-Urlaub sollten sie ganz genau auf das Erscheinungsjahr der mitgebrachten Landkarte achten. Denn beim Zoll wird unter Umständen die korrekte Einzeichnung der indischen Landesgrenzen kontrolliert. Veraltete Abbildungen können zu Strafen von bis zu 1 Milliarde Rupien führen – umgerechnet immerhin rund 13,2 Millionen Euro. Der Grund: Die Grenzen des Staates sollen nur im Einklang mit der offiziellen indischen Darstellung abgebildet werden.

Madagaskar: Keine Parfums!

Für die meisten Reisenden ist es ganz selbstverständlich, neben der Zahnbürste und dem Shampoo auch den Lieblingsduft im Reisegepäck mitzunehmen. Wer nach Madagaskar fliegt, sollte seine Parfums aber lieber zu Hause lassen. Der dortige Zoll veranschlagt dafür nämlich eine saftige Gebühr. Der Grund: In den meisten Parfums befinden sich günstig hergestellte Vanille-Extrakte – und die bedrohen die für Madagaskar so wichtige Vanilleindustrie.

Dubai: Keine E-Zigaretten!

Wer regelmäßig mit seiner E-Zigarette dampft, sollte vor seinem Dubai-Urlaub lieber ganz mit dem Rauchen aufhören. Denn elektronische Zigaretten sind hier generell verboten und dürfen daher auch nicht importiert werden. Entdeckt sie der Zoll, werden sie beschlagnahmt und es kann sogar zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen.

Neuseeland: Keine Feuerzeuge!

In Neuseeland dürfen bereits seit 1998 keine Feuerzeuge mehr ins Land gebracht werden. Der Grund: Hier gelten strenge Produktsicherheitsnormen, die im Vergleich mit Standards aus anderen Ländern besondere Kindersicherungen umfassen. Damit alle Feuerzeuge, die sich in Neuseeland im Umlauf befinden, diese Sicherheitsvorkehrungen auch tatsächlich besitzen, gibt es ein generelles Einfuhrverbot.

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