Brexit-News

EU beschließt Übergangszeit: Britische Airlines dürfen auch bei „hartem“ Brexit fliegen

Wer bis zum Herbst 2019 nach Großbritannien reisen will, kann seine Flüge nun sorgenfrei buchen: Auch wenn es zum einem „harten“ Brexit kommen sollte, dürfen die britischen Fluggesellschaften für einen Übergangszeitraum von sieben Monaten weiterhin in die EU fliegen – also bis Ende Oktober 2019. Darauf haben sich das EU-Parlament und Vertreter der verbleibenden 27 EU-Staaten geeinigt.

Auch für das Problem der Sicherheitszertifikate für britische Flugzeuge haben EU-Parlament und EU-Rat eine befristete Lösung gefunden. Sie würden nach einem ungeregelten Brexit sofort ihre Gültigkeit verlieren. Nun wird den britischen Airlines eine Frist von neun Monaten eingeräumt, um die Zertifikate bei der europäischen Luftfahrtbehörde EASA unter Berücksichtigung des neuen Drittstaat-Status von Großbritannien zu erneuern.

Als dritte Maßnahme erhalten britische Fluggesellschaft mit EU-Betriebgenehmigung sechs Monate Zeit, um die Anforderungen der EU bei den Eigentumsverhältnissen zu erfüllen. Danach müssen sie mehrheitlich im Besitz von Eigentümern aus der EU sein, wenn sie auch weiterhin Flüge innerhalb der EU anbieten wollen. Gegenüber der „FAZ“ betonte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc, dass diese Notfallmaßnahmen keinesfalls die Vorteile des Binnenmarkts für Großbritannien ersetzen würden – schließlich seien sie nur befristet.

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