Österreich

Österreich hebt alle Landeverbote auf

In Österreich laufen die derzeit geltenden Landeverbote für 18 Länder am 01. August aus und werden durch neue Einreisebestimmungen und eine Covid-19 Testpflicht ersetzt.

Personen, die aus einem der folgenden Staaten nach Österreich einreisen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem dieser Staaten haben, ist die Einreise ab Samstag ohne Einschränkung möglich:

  • Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island,Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Slowakei, Slowenien, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Verinigtes Königreich und Zypern.

Dabei ist vom Einreisenden glaubhaft zu machen, dass er in den letzten zehn Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den genannten Staaten war.

Für die Einreise aus allen anderen Ländern, ist  entweder ein negativer Covid-19-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen oder eine zehntätige Quarantäne anzutreten. Wobei ein nach der Einreise nach Österreich erfolgter negativer Covid-19 Test die Quarantäne vorzeitig beendet. Testen können Sie sich am Flughafen Wien von 07:00 – 20:00 Uhr ohne Voranmeldung lassen, die Tests sind nicht kostenlos.

Bei der Einreise aus sogenannten Risikogebieten kann nicht zwischen Test oder Quarantäne frei entschieden werden, es muss verpflichtend ein negativer Covid-19 Test bei der Einreise vorgelegt werden:

  • Ägypten, Albanien, Bangladesch, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, USA und die Provinz Hubei (China).

Österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich beziehungsweise gültiger Aufenthaltsberechtigung, die aus diesen Staaten einreisen und die keine Möglichkeit hatten, vor der Einreise einen Covid-19 Test zu machen, haben die Möglichkeit, binnen 48 Stunden nach der Einreise einen Test in Österreich zu veranlassen – diese Gruppe kann somit auch ohne Covid-19 Test einreisen. Auch diese Einreisenden können den PCR Test bei der Einreise am  Flughafen Wien erledigen. Bis zum negativen Ergebnis müssen diese jedoch in Quarantäne bleiben.

Schlimmer trifft es Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltstitel

Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltstitel in Österreich oder Visum D ist die Einreise von außerhalb des Schengenraums nach Österreich derzeit grundsätzlich untersagt. Für die Einreise von innerhalb des Schengenraumes müssen Drittstaatsangehörige einen negativen Covid-19 Test vorweisen und zusätzlich eine verpflichtende zehntätige Quarantäne antreten. Ausnahmen gelten für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte, Diplomaten und Einreisende im Rahmen des gewerblichen Verkehrs.

Bei all dem gilt aber auch weiterhin – Änderungen sind ständig möglich.

Hier zum Außenministerium

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